Anfrage der grünen Fraktionsvorsitzenden Ulrike Trick an Bürgermeister Ernst-Christoph Grüter
Das Verbrennen im Freien ist gesetzlich verboten, insbesondere dann, wenn es der Beseitigung von andienungspflichtigen Abfällen dient.
Den meisten Bürgern ist diese gesetzliche Regelung bekannt.
Daher werden besonders in neuen Baugebieten des Öfteren Bauabfälle wie Dämmmaterial etc. abends oder am Wochenende verbrannt, also zu Zeiten, an denen die zuständigen Behörden nicht im Dienst sind.
So geschehen auch am letzten Wochenende in dem neuen Baugebiet Hufenkamp. Eine zufällig vorbeikommende Bürgerin, die diese Umweltverschmutzung gerne unterbunden hätte, suchte vergeblich nach dem entsprechenden zuständigen Behördenvertreter.
Anlässlich eines ähnlich gelagerten Falles vor einigen Jahren wurde mir bei einem Gespräch mit Ihnen, einem Vertreter des Kreises Wesel sowie einem Vertreter der Feuerwehr und des örtlichen Ordnungsamtes mitgeteilt, in solchen Fällen sei der Notdienst des Ordnungsamtes zuständig, dessen Nummer über die Polizei zu erfahren sei. Die örtliche Polizeiwache ist abends und am Wochenende nicht besetzt. Den Notruf zu wählen erschien der Bürgerin für so einen Fall unverhältnismäßig.
Somit wird nach dem Wochenende eine Meldung an die entsprechende Abteilung der Kreisverwaltung ergehen, was dann zwar ein ordnungsbehördliche Maßnahme zur Folge haben wird, nicht aber die Verhinderung des Verbrennungsvorgangs.
Wir bitten Sie nunmehr, uns mitzuteilen, auf welchem Weg Bürger solche Vorgänge außerhalb der Dienstzeiten des Rathauses dem zuständigen Behördenvertreter melden können, mit dem Ziel, die Luftverschmutzung durch illegale Abfallentsorgung zu unterbinden.
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