Bedenken gegen Wohnanlage am Mühlenbach

Gegen den Bebauungsplan Nr.48 „ Wohnanlage am Mühlenbach“ äußern der BUND Ortsgruppe Schermbeck und der NABU Ortsgruppe Schermbeck erhebliche Bedenken und formulieren gemeinsam Ihre Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Den Text geben wir hier wieder:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der beiden Ortsgruppen der anerkannten Naturschutzverbände BUND und NABU wenden wir Folgendes ein:
Der vorliegende Bebauungsplan wird abgelehnt, da das Gelände aufgrund seiner geologischen Gegebenheiten für eine Bebauung nicht geeignet ist.
Wie aus dem Bericht über die Versickerungsuntersuchung der TAUW Umwelt GmbH Moers hervorgeht, lag der Grundwasserstand im April 1988 in diesem Bereich bei ca.31-32 m NN. Damit erreichte das Grundwasser hier den höchsten bis dahin in NRW gemessenen Stand. Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, war eine aktuelle Wasserstands-messung nur in 2 von 15 Bohrlöchern möglich, da die übrigen Bohrlöcher nach Ziehen der Sonde aufgrund von Wassereinfluss zugefallen waren.
Diese Tatsache sowie die mangelhafte Versickerungsmöglichkeit, verursacht durch den hohen Grundwasserstand und die Bodenverdichtung durch landwirtschaftliche Nutzung, sind Faktoren, die eine Bebauung in einem solchen Gelände nicht zulassen.
Über die Entsorgung des Niederschlagswassers gibt es im Vorentwurf des Bebauungsplans nur mangelhafte Angaben. So fehlen Aussagen über die konkrete Größe des Regenrückhaltebeckens und die dazu gehörige technische Ausführung.
Die Untersuchungen der TAUW Umwelt GmbH zeigen deutlich, das es sich bei der in Frage stehenden Fläche um ein typisches Auegelände handelt, also eine Fläche, die im Verlauf der Jahreszeiten regelmäßig vernässt und bei Starkregenereignissen auch überschwemmt wird. Im Rahmen der Klimaveränderung ist nach Aussagen von Wissenschaftlern eine Häufung von Starkregenereignissen nicht nur als Jahrhunderthochwasser, sondern in immer  kürzeren Abständen zu erwarten.
Aus diesen Gründen erscheint es uns unverantwortlich, diese Fläche als Baugebiet anzubieten.
Nachhaltig im Sinne von Natur und Umwelt ist hier die Entwicklung einer Auenlandschaft mit einem entsprechenden Entwicklungskorridor für den Schermbecker Mühlenbach sowie die Renaturierung des Gewässers. Dabei sollte der Uferstreifen entsprechend der Blauen Richtlinie NRW 2010 grundsätzlich nutzungsfrei und der natürlichen Sukzession überlassen werden.

Hinsichtlich der Artenschutzvorprüfung möchten wir darauf hinweisen, dass Anwohner von der gegenüberliegenden Seite des Schermbecker Mühlenbaches wiederholt auf  das Vorkommen des Eisvogels hingewiesen haben. Da es sich hierbei um eine streng geschützte Art handelt, sollte eine eingehendere Prüfung erfolgen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Biologischen Station des Kreises Wesel.

Christel Winterberg                           Jürgen Kruse
für die BUND-Ortsgruppe                    für die NABU-Ortsgruppe

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